Schäden an Eigentum des Arbeitnehmers
Beispiele:
Eigener, betrieblich eingesetzter PKW
Eigener, betrieblich eingesetzter Trecker
Eigenes, betrieblich eingesetztes Luftfahrzeug
Anspruchsgrundlage: § 670 (ff.) BGB analog
Berechnung der Erstattungspflicht gemäß den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung
Schadensverursachende Tätigkeit
I. aus dem Bereich des allgemeinen Lebensrisikos des Arbeitnehmers
(Privatfahrt mit Geschäfts-PKW): Alleinige Haftung Arbeitnehmer
II. betrieblich veranlaßte Tätigkeit
a) arbeitsvertraglich übertragen
b) im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb
1. Vorsatz: Alleinige Haftung des Arbeitnehmers
2. Grobe Fahrlässigkeit: Alleinige Haftung des Arbeitnehmers
3. Leichteste Fahrlässigkeit: Keinerlei Haftung des Arbeitnehmers
Alleinige Haftung des Arbeitgebers
4. Mittlere Fahrlässigkeit: Quotenmäßige Verteilung AN-AG
A) Auf Seiten des Arbeitnehmers:
a) Verschuldensgrad des Arbeitnehmers
b) Gefahrgeneigtheit der Arbeit
c) Höhe des Schadens
d) Vom AG einkalkuliertes Risiko, durch Versicherung abdeckungsfähig
e) Stellung des AN im Betrieb
f) AN - Einkommenshöhe, Zahlung einer Risikoprämie
g) Persönliche Verhältnisse des AN:
aa) Dauer der Betriebszugehörigkeit
bb) Lebensalter
cc) Familienverhältnisse/Unterhaltsverpflichtungen
dd) Bisheriges Verhalten im Betrieb
B) Auf Seiten des Arbeitgebers
Organisationsverschulden des AG als Mitverschulden gemäß § 254 BGB
Grundlegende Entscheidungen (Aufgabe der "reinen" Rechtsprechung zur "gefahrgeneigten Arbeit"):
BAG, Beschluß vom 12.10.1989 – 8 AZR 741/87 – EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 53
BAG, Beschluß vom 12.06.1992 – GS 1/92 – NJW 1993, 1732 ff. (ES950045.DOC)
BGH, Beschluß vom 21.09.1993 – GmS – OGB 1/93 – NJW 1994, 856 (ES950044.DOC)
BAG, Beschluß vom 27.09.1994 – GS 1/89(A) – EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 59 (ES950040.DOC)
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© RA Wolfgang Hirsch – Stuttgart / AK-Treffen 17.1.1998 in Egelsbach